Fahrsimulator
Du willst wissen, wie es sich anfühlt, selbst auf der Straße zu sein – bist vielleicht noch aufgeregt oder ein bisschen unsicher?
Dann ist das deine Chance.
In unserem Simulator kannst du realistische Verkehrssituationen erleben – ganz ohne Druck, ganz ohne Risiko. 🌆 Hier bekommst du einen kleinen Einblick in eine Simulator-Fahrstunde – konzentriert, sicher und Schritt für Schritt mehr Selbstvertrauen.
💡 Perfekt für alle, die
- sich langsam rantasten wollen
- ihre Nervosität abbauen möchten
- einfach sicherer werden wollen
So oft trainieren, wie du willst. Mehr Sicherheit. Mehr Routine. Mehr Gefühl für die Straße.
Ferienkurse
Wir bieten Euch in allen Ferien unsere komprimierten Ferienkurse an. Innerhalb von 7 Tagen könnt Ihr die gesamte Theorie erlernen.
- 31.10.2025 bis 08.11.2025
- 22.12.2025 bis 05.01.2026
- 13.02.2026 bis 21.02.2026
- 30.03.2026 bis 09.04.2026
- 26.05.2026 bis 03.06.2026
- 31.07.2026 bis 08.08.2026
- 05.09.2026 bis 12.09.2026
- 30.10.2026 bis 07.11.2026
- 28.12.2026 bis 08.01.2027
Erste-Hilfe-Kurse
Es ist völlig egal, welchen Führerschein Du erwerben möchtest, ob PKW, LKW oder Motorrad. Bei uns bist Du genau richtig. Unser Erste-Hilfe-Kurs gilt für wirklich alle Klassen.
- Sa, 22.11.2025
- Sa, 20.12.2025
- So, 18.01.2026
- So, 15.02.2026
- So, 15.03.2026
- So, 12.04.2026
- Sa, 09.05.2026
- Sa, 06.06.2026
- Sa, 04.07.2026
- Sa, 01.08.2026
- Sa, 29.08.2026
- Sa, 26.09.2026
- Sa, 24.10.2026
- Sa, 21.11.2026
- Sa, 19.12.2026
Auffrischungsstunden
Unsere Auffrischungsstunden sind ein Angebot für Führerscheinbesitzer, welche z. B. schon länger nicht mehr selber gefahren sind oder sich im Straßenverkehr unsicher fühlen. Das Angebot gilt selbstverständlich auch für Senioren.
Führerscheinklassen
Hier findest Du eine Übersicht der Führerscheinklassen, die wir ausbilden. Du hast weitere Fragen zur Führerscheinausbildung oder zum Antrag? Nimm einfach Kontakt mit uns auf! Wir beantworten Dir gern Deine Fragen.
Motorrad
Führerscheinklasse Mofa
- Leichte zweirädrige Kleinkrafträder
Bei einem Mofa handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Der Begriff „Mofa“ ist eine Abkürzung und leitet sich von der Bezeichnung „Motor-Fahrrad“ oder auch „Motorisiertes Fahrrad“ ab. Laut § 4 Absatz 1, Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Mofas Fahrräder, die einen Hilfsmotor aufweisen. Für das Fahren eines Mofas ist kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Zu den normalen Führerscheinklassen zählt der M-Führerschein daher nicht.- Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt und deren Hubraum maximal eine Größe von 50 cm3 aufweist.
- Elektronische Mobilitätshilfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h beträgt.
Für den Mofa-Führerschein müssen Fahrschüler nur eine theoretische Führerscheinprüfung ablegen.
15 Jahre
Zwar kann die Anmeldung zur Ausbildung für den Mofa-Führerschein bereits mit 14 Jahren in der Fahrschule
erfolgen, doch gilt dieser erst ab 15 Jahren
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Einverständniserklärung der Eltern
- Theoretische Mindestausbildung
- 6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung
- 1 Doppelstunde mit 90 Minuten
Führerscheinklasse AM
- Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
(EU-Klasse Lte-B, z.B. Pedelecs)- bis 45 km/h
- bis 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor)
- Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e, bis 270 kg) sowie - Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e, bis 425 kg), jeweils- 4 kW (L6e-A) bzw. 6 kW (L6e-B)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm3 (Fremdzündung)
- bis 500 cm3 (Selbstzündung)
- nicht mehr als zwei Sitzplätze
Fahrzeugarten nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013;
AM 15 nur gültig in teilnehmenden Bundesländern
16 Jahre
15 Jahre in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und anderen
teilnehmenden Bundesländern
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung
- Es sind keine besonderen Sonderfahrten vorgeschrieben, daher führen wir nur eine allgemeine Grundausbildung durch.
Führerscheinklasse A1
- Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm3
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(symmetrisch angeordnete Räder)- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
- bis 15 kW
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e, bis 425 kg), jeweils- 4 kW (L6e-A) bzw. 6 kW (L6e-B)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm3 (Fremdzündung)
- bis 500 cm3 (Selbstzündung)
- nicht mehr als zwei Sitzplätze
AM
16 Jahre
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff
- Praktische Mindestausbildung
- 5 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 4 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
- 5 Überlandfahrten,
Führerscheinklasse A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung
AM / A1
18 Jahre
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff
- Praktische Mindestausbildung
- 5 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 4 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
- 5 Überlandfahrten,
Führerscheinklasse A
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm3
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(symmetrisch angeordnete Räder)- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm3
- bis 15 kW
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung
AM / A1 / A2
- 24 Jahre (Direktzugang)
- 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW)
- 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff
- Praktische Mindestausbildung
- 5 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 4 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
- 5 Überlandfahrten,
Führerscheinklasse B196
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm3
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg)
Eingetragene Schlüsselzahl gilt nur innerhalb Deutschlands (kein Aufstieg A2, A)
Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)
25 Jahre
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung
- 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
- Bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben)
- Außerortsfahren (Überland- & Autobahnfahrten)
- 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
PKW
Führerscheinklasse B
- Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz.
(z. B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ bei Berufsausbildung*
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung
- 5 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 4 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
- 5 Überlandfahrten,
Führerscheinklasse B-Automatik
- Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung
Mit einem sogenannten Automatik-Führerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren (Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Das heißt, der Fahrschüler hat die praktische Prüfung ausschließlich mit einem Automatik-Fahrzeug abgelegt.
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz.
(z. B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ bei Berufsausbildung*
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung
- 5 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 4 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
- 5 Überlandfahrten,
Führerscheinklasse B96
- Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ bei Berufsausbildung*
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 2,5x Klassenspezifischer Grundstoff zu je 60 Minuten
- Praktische Mindestausbildung
- 1x fahrpraktische Übungen (im Realverkehr) 60 Minuten
Führerscheinklasse BE
- Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger/ Sattelanhänger
- Sofern die Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt
Führerschein Klasse B
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Praktische Mindestausbildung
- 3 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 1 Autobahnfahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
- 1 Nachtfahrt, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
- 3 Überlandfahrten,
Führerscheinklasse B197 (Schaltung und Automatik)
- Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz.
(z. B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ bei Berufsausbildung*
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug etwas leichter.
Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil:
- Im Führerschein wurde vor dem 01.04.2021 die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen.
- Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge.
- Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden.
- Das Entfernen der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich.
Voraussetzungen zur Schlüsselnummer B197
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch nach der Fahrerlaubnisprüfung Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- mind. 10 Fahrstunden müssen auf einem Fahrzeug mit Schaltung absolviert werden.
Diese Fahrstunden werden in die Ausbildung integriert. - Eine 15-minütige Testfahrt muss mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen durchgeführt werden.
- Diese muss zur Hälfte innerorts und zur Hälfte außerorts erfolgen.
- Sie wird schriftlich dokumentiert und muss zwingend bestanden werden.
Allerdings gibt es große Nachteile für die Schlüsselnummer B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
- Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
- Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung bei aufbauenden Erweiterungsklassen.
- Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klarer Absprache mit der Fahrschule geboten! Andernfalls könnte es z. B. passieren, dass jemand die Klasse B197 und zugleich bei Erweiterung die Klasse BE-78 erhält!
- Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten bei Erweiterung der Fahrerlaubnis - 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung
- 5 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 4 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen - 10 Fahrstunden mit dem Schaltfahrzeug zu je 45 Minuten
- 15 Min. Prüfung beim Fahrlehrer mit dem Schaltfahrzeug
- 5 Überlandfahrten,
LKW
Führerscheinklasse C1
- Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
- mehr als 3500 kg bis 7500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz.
(z. B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)
18 Jahre
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 6 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung**
- 3 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 1 Autobahnfahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
- 1 Nachtfahrt, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
- 3 Überlandfahrten,
** Gemeinsamer Ausbildungsgang C1+C1E:
- 4 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 2 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 2 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse C1E
- Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 mit (Sattel-) Anhänger
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12 000 kg
- der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger
- mehr als 3500 kg, sofern Kombination max. 12 000 kg
- der Klasse C1 mit (Sattel-) Anhänger
BE
D1E wenn D1 vorhanden
18 Jahre
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 6 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung**
- 3 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 1 Autobahnfahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
- 1 Nachtfahrt, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
- 3 Überlandfahrten,
** Gemeinsamer Ausbildungsgang C1+C1E:
- 4 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 2 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 2 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse C
- Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
- mehr als 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
C1
- 21 Jahre
- 18 Jahre
– nach Erwerb der Grundqualifikation BKF
– bei Berufsausbildung*
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 10 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung**
- 5 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 2 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
- 5 Überlandfahrten,
** Gemeinsamer Ausbildungsgang C+CE:
- 8 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse CE
- Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
mit (Sattel-) Anhänger
- mehr als 750 kg
Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
C1E / BE / T
DE wenn D vorhanden
- 21 Jahre
- 18 Jahre
– nach Erwerb der Grundqualifikation BKF
– bei Berufsausbildung*
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung**
- 5 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 2 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
- 5 Überlandfahrten,
** Gemeinsamer Ausbildungsgang C+CE:
- 8 Überlandfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Autobahnfahrten,
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten - 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45
Minuten
davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Traktor / Zugmaschinen
Führerscheinklasse L
- Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und
eingesetzt
- bis 40 km/h
- mit Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und
andere
Flurförderzeuge, jeweils
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
16 Jahre
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung
- Keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben
Führerscheinklasse T
- Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und
eingesetzt
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, für lof
Zwecke bestimmt und eingesetzt, jeweils
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahren
AM / L
16 Jahre
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
(beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen) - aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
- evtl. vorhandenen Führerschein
- Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
- 6 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
- Praktische Mindestausbildung
- Keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben
EU-Führerscheindokumente werden nach Ablauf von 15 Jahren jeweils neu
ausgestellt.
Die Regelung dient der Aktualisierung des Lichtbildes.
Für die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisse gilt:
- AM, A1, A2, A, B, BE, L und T = unbefristet
- C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE = 5 Jahre
(Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf)
Alle Gewichtsangaben beziehen sich – sofern nicht anders angegeben – auf die zulässige
Gesamtmasse (zG);
Die zG einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zG der Einzelfahrzeuge ohne
Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.
Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
Kraftfahrzeug
Kilogramm
Kilometer pro Stunde
Kilowatt (1 kW = 1,3 PS)
maximal (höchstens)
zum Beispiel
zulässige Gesamtmasse
* Berufsausbildung bedeutet hier:
Eine Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren
Ausbildungsberuf.