Fahrsimulator

Fahrsimulator der Fahrschule Langhof

Du willst wissen, wie es sich anfühlt, selbst auf der Straße zu sein – bist vielleicht noch aufgeregt oder ein bisschen unsicher?

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In unserem Simulator kannst du realistische Verkehrssituationen erleben – ganz ohne Druck, ganz ohne Risiko. 🌆 Hier bekommst du einen kleinen Einblick in eine Simulator-Fahrstunde – konzentriert, sicher und Schritt für Schritt mehr Selbstvertrauen.

💡 Perfekt für alle, die

  • sich langsam rantasten wollen
  • ihre Nervosität abbauen möchten
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Ferienkurse

Wir bieten Euch in allen Ferien unsere komprimierten Ferienkurse an. Innerhalb von 7 Tagen könnt Ihr die gesamte Theorie erlernen.

Erste-Hilfe-Kurse

Es ist völlig egal, welchen Führerschein Du erwerben möchtest, ob PKW, LKW oder Motorrad. Bei uns bist Du genau richtig. Unser Erste-Hilfe-Kurs gilt für wirklich alle Klassen.

  • Sa, 22.11.2025
  • Sa, 20.12.2025
  • So, 18.01.2026
  • So, 15.02.2026
  • So, 15.03.2026
  • So, 12.04.2026
  • Sa, 09.05.2026
  • Sa, 06.06.2026
  • Sa, 04.07.2026
  • Sa, 01.08.2026
  • Sa, 29.08.2026
  • Sa, 26.09.2026
  • Sa, 24.10.2026
  • Sa, 21.11.2026
  • Sa, 19.12.2026

Auffrischungsstunden

Unsere Auffrischungsstunden sind ein Angebot für Führerscheinbesitzer, welche z. B. schon länger nicht mehr selber gefahren sind oder sich im Straßenverkehr unsicher fühlen. Das Angebot gilt selbstverständlich auch für Senioren.

Führerscheinklassen

Hier findest Du eine Übersicht der Führerscheinklassen, die wir ausbilden. Du hast weitere Fragen zur Führerscheinausbildung oder zum Antrag? Nimm einfach Kontakt mit uns auf! Wir beantworten Dir gern Deine Fragen.

Motorrad

Führerscheinklasse Mofa
Fahrzeugart
  1. Leichte zweirädrige Kleinkrafträder
    Bei einem Mofa handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Der Begriff „Mofa“ ist eine Abkürzung und leitet sich von der Bezeichnung „Motor-Fahrrad“ oder auch „Motorisiertes Fahrrad“ ab. Laut § 4 Absatz 1, Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Mofas Fahrräder, die einen Hilfsmotor aufweisen. Für das Fahren eines Mofas ist kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Zu den normalen Führerscheinklassen zählt der M-Führerschein daher nicht.
    • Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt und deren Hubraum maximal eine Größe von 50 cm3 aufweist.
    • Elektronische Mobilitätshilfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h beträgt.
Bemerkungen

Für den Mofa-Führerschein müssen Fahrschüler nur eine theoretische Führerscheinprüfung ablegen.

Mindestalter

15 Jahre
Zwar kann die Anmeldung zur Ausbildung für den Mofa-Führerschein bereits mit 14 Jahren in der Fahrschule erfolgen, doch gilt dieser erst ab 15 Jahren

Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Einverständniserklärung der Eltern
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung
    • 1 Doppelstunde mit 90 Minuten
Führerscheinklasse AM
Fahrzeugart
  1. Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
    (EU-Klasse Lte-B, z.B. Pedelecs)
    • bis 45 km/h
    • bis 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
    • bis 4 kW (Elektromotor)
  2. Dreirädrige Kleinkrafträder
    (EU-Klasse L2e, bis 270 kg) sowie
  3. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
    (EU-Klasse L6e, bis 425 kg), jeweils
    • 4 kW (L6e-A) bzw. 6 kW (L6e-B)
    • bis 45 km/h
    • bis 50 cm3 (Fremdzündung)
    • bis 500 cm3 (Selbstzündung)
    • nicht mehr als zwei Sitzplätze
Bemerkungen

Fahrzeugarten nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013;
AM 15 nur gültig in teilnehmenden Bundesländern

Mindestalter

16 Jahre
15 Jahre in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und anderen teilnehmenden Bundesländern

Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung
    • Es sind keine besonderen Sonderfahrten vorgeschrieben, daher führen wir nur eine allgemeine Grundausbildung durch.
Führerscheinklasse A1
Fahrzeugart
  1. Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen)
    • bis 125 cm3
    • bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    (symmetrisch angeordnete Räder)
    • mehr als 45 km/h
    • mehr als 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
    • bis 15 kW
  3. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
    (EU-Klasse L6e, bis 425 kg), jeweils
    • 4 kW (L6e-A) bzw. 6 kW (L6e-B)
    • bis 45 km/h
    • bis 50 cm3 (Fremdzündung)
    • bis 500 cm3 (Selbstzündung)
    • nicht mehr als zwei Sitzplätze
Eingeschlossen

AM

Mindestalter

16 Jahre

Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff
  2. Praktische Mindestausbildung
    • 5 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 4 Autobahnfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse A2
Fahrzeugart
  1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • Bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Bemerkungen

Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung

Eingeschlossen

AM / A1

Mindestalter

18 Jahre

Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff
  2. Praktische Mindestausbildung
    • 5 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 4 Autobahnfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse A
Fahrzeugart
  1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • mehr als 45 km/h
    • mehr als 50 cm3
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    (symmetrisch angeordnete Räder)
    • mehr als 45 km/h
    • mehr als 50 cm3
    • bis 15 kW
Bemerkungen

Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung

Eingeschlossen

AM / A1 / A2

Mindestalter
  • 24 Jahre (Direktzugang)
  • 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW)
  • 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff
  2. Praktische Mindestausbildung
    • 5 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 4 Autobahnfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse B196
Fahrzeugart
  1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • bis 125 cm3
    • bis 11 kW (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg)
Bemerkungen

Eingetragene Schlüsselzahl gilt nur innerhalb Deutschlands (kein Aufstieg A2, A)

Vorbesitz

Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)

Mindestalter

25 Jahre

Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung
    • 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
      • Bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben)
      • Außerortsfahren (Überland- & Autobahnfahrten)

PKW

Führerscheinklasse B
Fahrzeugart
  1. Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
    • bis 3500 kg
    • Fahrer UND bis 8 Personen

    auch mit Anhänger

    • bis 750 kg
    • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Bemerkungen

Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung

Eingeschlossen

AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz.
(z. B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)

Mindestalter
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ bei Berufsausbildung*
Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung
    • 5 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 4 Autobahnfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse B-Automatik
Fahrzeugart
  1. Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
    • bis 3500 kg
    • Fahrer UND bis 8 Personen

    auch mit Anhänger

    • bis 750 kg
    • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Bemerkungen

Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung

Besonderheit

Mit einem sogenannten Automatik-Führerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren (Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Das heißt, der Fahrschüler hat die praktische Prüfung ausschließlich mit einem Automatik-Fahrzeug abgelegt.

Eingeschlossen

AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz.
(z. B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)

Mindestalter
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ bei Berufsausbildung*
Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung
    • 5 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 4 Autobahnfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse B96
Fahrzeugart
  1. Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B

    mit Anhänger

    • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg
Mindestalter
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ bei Berufsausbildung*
Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 2,5x Klassenspezifischer Grundstoff zu je 60 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung
    • 1x fahrpraktische Übungen (im Realverkehr) 60 Minuten
Führerscheinklasse BE
Fahrzeugart
  1. Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger/ Sattelanhänger
    • Sofern die Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt
Voraussetzung

Führerschein Klasse B

Mindestalter
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“
Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Praktische Mindestausbildung
    • 3 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 1 Autobahnfahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 1 Nachtfahrt, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse B197 (Schaltung und Automatik)
Fahrzeugart
  1. Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
    • bis 3500 kg
    • Fahrer UND bis 8 Personen

    auch mit Anhänger

    • bis 750 kg
    • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Bemerkungen

Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung

Eingeschlossen

AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz.
(z. B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)

Mindestalter
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“ bei Berufsausbildung*
Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Allgemein Informationen zur neuen Automatikausbildung mit der Schlüsselnummer B197:

Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug etwas leichter.

Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil:

  • Im Führerschein wurde vor dem 01.04.2021 die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen.
  • Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge.
  • Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden.
  • Das Entfernen der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich.

Voraussetzungen zur Schlüsselnummer B197

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch nach der Fahrerlaubnisprüfung Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • mind. 10 Fahrstunden müssen auf einem Fahrzeug mit Schaltung absolviert werden.
    Diese Fahrstunden werden in die Ausbildung integriert.
  • Eine 15-minütige Testfahrt muss mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen durchgeführt werden.
  • Diese muss zur Hälfte innerorts und zur Hälfte außerorts erfolgen.
  • Sie wird schriftlich dokumentiert und muss zwingend bestanden werden.

Allerdings gibt es große Nachteile für die Schlüsselnummer B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
  • Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung bei aufbauenden Erweiterungsklassen.
  • Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klarer Absprache mit der Fahrschule geboten! Andernfalls könnte es z. B. passieren, dass jemand die Klasse B197 und zugleich bei Erweiterung die Klasse BE-78 erhält!
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
      6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung
    • 5 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 4 Autobahnfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
    • 10 Fahrstunden mit dem Schaltfahrzeug zu je 45 Minuten
    • 15 Min. Prüfung beim Fahrlehrer mit dem Schaltfahrzeug

LKW

Führerscheinklasse C1
Fahrzeugart
  1. Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
    • mehr als 3500 kg bis 7500 kg
    • Fahrer UND bis 8 Personen

    auch mit Anhänger

    • bis 750 kg
Eingeschlossen

AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz.
(z. B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)

Mindestalter

18 Jahre

Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 6 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung**
    • 3 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 1 Autobahnfahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 1 Nachtfahrt, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen

** Gemeinsamer Ausbildungsgang C1+C1E:

  • 4 Überlandfahrten,
    davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
  • 2 Autobahnfahrten,
    davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
  • 2 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse C1E
Fahrzeugart
  1. Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
    1. der Klasse C1 mit (Sattel-) Anhänger
      • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12 000 kg
    2. der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger
      • mehr als 3500 kg, sofern Kombination max. 12 000 kg
Eingeschlossen

BE
D1E wenn D1 vorhanden

Mindestalter

18 Jahre

Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 6 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung**
    • 3 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 1 Autobahnfahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 1 Nachtfahrt, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen

** Gemeinsamer Ausbildungsgang C1+C1E:

  • 4 Überlandfahrten,
    davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
  • 2 Autobahnfahrten,
    davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
  • 2 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse C
Fahrzeugart
  1. Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
    • mehr als 3500 kg
    • Fahrer UND bis 8 Personen

    auch mit Anhänger

    • bis 750 kg
    • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Bemerkungen

Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung

Eingeschlossen

C1

Mindestalter
  • 21 Jahre
  • 18 Jahre
    – nach Erwerb der Grundqualifikation BKF
    – bei Berufsausbildung*
Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 10 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung**
    • 5 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 2 Autobahnfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen

** Gemeinsamer Ausbildungsgang C+CE:

  • 8 Überlandfahrten,
    davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
  • 3 Autobahnfahrten,
    davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
  • 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
Führerscheinklasse CE
Fahrzeugart
  1. Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C

    mit (Sattel-) Anhänger

    • mehr als 750 kg
Bemerkungen

Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung

Eingeschlossen

C1E / BE / T
DE wenn D vorhanden

Mindestalter
  • 21 Jahre
  • 18 Jahre
    – nach Erwerb der Grundqualifikation BKF
    – bei Berufsausbildung*
Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 6 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung**
    • 5 Überlandfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 2 Autobahnfahrten,
      davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    • 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
      davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen

** Gemeinsamer Ausbildungsgang C+CE:

  • 8 Überlandfahrten,
    davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
  • 3 Autobahnfahrten,
    davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
  • 3 Nachtfahrten, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten
    davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen

Traktor / Zugmaschinen

Führerscheinklasse L
Fahrzeugart
  1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
    • bis 40 km/h
    • mit Anhängern bis 25 km/h
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils
    • bis 25 km/h
    • auch mit Anhängern
Mindestalter

16 Jahre

Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung
    • Keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben
Führerscheinklasse T
Fahrzeugart
  1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
    • bis 60 km/h
    • auch mit Anhängern
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, für lof Zwecke bestimmt und eingesetzt, jeweils
    • bis 40 km/h
    • auch mit Anhängern
Bemerkungen

Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahren

Eingeschlossen

AM / L

Mindestalter

16 Jahre

Für den Antrag benötigen wir:
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    (beim Reisepass bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • evtl. vorhandenen Führerschein
Alles zur Ausbildung:
  1. Theoretische Mindestausbildung
    • 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
    • 6 Doppelstunden Klassenspezifischer Grundstoff zu je 90 Minuten
  2. Praktische Mindestausbildung
    • Keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben
Hinweise

EU-Führerscheindokumente werden nach Ablauf von 15 Jahren jeweils neu ausgestellt.
Die Regelung dient der Aktualisierung des Lichtbildes.
Für die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisse gilt:

  • AM, A1, A2, A, B, BE, L und T = unbefristet
  • C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE = 5 Jahre
    (Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf)

Alle Gewichtsangaben beziehen sich – sofern nicht anders angegeben – auf die zulässige Gesamtmasse (zG);
Die zG einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zG der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.

Abkürzungen

Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
Kraftfahrzeug
Kilogramm
Kilometer pro Stunde
Kilowatt (1 kW = 1,3 PS)
maximal (höchstens)
zum Beispiel
zulässige Gesamtmasse

* Berufsausbildung bedeutet hier:
Eine Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf.